Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie:

Ab 1. Oktober 2025 Pflicht – sind Sie wirklich bereit?

Seit  1. Oktober 2025 müssen die neuen Anforderungen der  KBV IT-Sicherheitsrichtlinie in jeder vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxis umgesetzt sein.


Warum Sie jetzt handeln müssen:

  • 🖥️  Patientendaten im Fokus: Medizinische Daten sind Hochwerteziele. Schon kleine Lücken reichen für Schadsoftware, Ausfälle und Datenabfluss
  • 📋 Rechtlicher Druck: Die Richtlinie ist gesetzlich beauftragt. Wer Anforderungen ignoriert, riskiert Bußgelder – plus Haftungssschäden.
  • 📉 Neue Muss-Punkte treffen alle Praxen – unabhängig von Größe

Was Sie von uns bekommen::

  • 🖥️  Schnellcheck in 10 Tagen: Gap-Analyse gegen die KBV-Richtlinie & DSGVO Art. 32 mit Prioritätenliste “Was bis morgen, was bis Quartalsende”.
  • Umsetzung mit Augenmaß: Patch-/Backup-Konzept, E-Mail & Internetsicherheit, Protokollierung, Endpunkte (Handys, Laptops, Medizingeräte)
  • Team fit machen: Verbindliche Mitarbeiterschulung gemäß Richtlinie.


Als KBV zertifizierter IT-Dienstleister beraten wir Sie gerne:


Kostenloses Beratungsgespräch

Hintergrund der KBV-Richtlinie:

Die IT-Sicherheitsrichtlinie wurde entwickelt, um bestehende Anforderungen, z.B. aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), praxistauglich umzusetzen. Ziel ist es, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit sensibler Patientendaten sicherzustellen. Sie definiert Mindestanforderungen für technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), wie z. B. regelmäßige Backups, Datenverschlüsselung und Zugriffskontrollen.

Herausforderungen für Arztpraxen:

Viele Praxen unterschätzen die Risiken durch Cyberangriffe oder mangelnde Sicherheitsvorkehrungen. Studien zeigen, dass es oft an konsequenter Datenverschlüsselung und Backup-Strategien fehlt. Zudem erfordert die Umsetzung der Richtlinie Zeit und finanzielle Investitionen, insbesondere bei kleinen Praxen. Die DatenWächter, als KBV zertifizierter IT-Dienstleister, unterstützt Arztpraxen und MVZ’s bei der Konzepterstellung und Umsetzung der Anforderungen nach §75b SGB V – für ein gutes Gefühl bei Datenschutz & Datensicherheit für Arztpraxen Betreiber und Patienten.


FAQs zur KBV Richtlinie

  • Was ist die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie überhaupt?

    Die IT-Sicherheitsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) legt verbindlich fest, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen jede vertragsärztliche und psychotherapeutische Praxis umsetzen muss. Sie konkretisiert den allgemeinen Datenschutz nach Art. 32 DSGVO und übersetzt ihn in praxisnahe Vorgaben: sichere Passwörter, regelmäßige Updates, Zugriffsschutz, Protokollierung, Datensicherung, Schulungen, sichere E-Mail-Kommunikation u. v. m.

    Damit wird sichergestellt, dass der Schutz sensibler Patientendaten nicht dem Zufall überlassen bleibt.

  • Ab wann gilt die Richtlinie verbindlich?

    Alle Praxen – unabhängig von Größe oder Fachrichtung – müssen bis dahin alle relevanten Maßnahmen umgesetzt und dokumentiert haben. Die KBV gewährt keine Übergangsfrist: Bei Prüfungen oder Vorfällen muss die Praxis sofort nachweisen, dass sie die Anforderungen erfüllt.

  • Wen betrifft die Richtlinie konkret?

    Alle Vertragsärztinnen, Vertragsärzte und Psychotherapeut:innen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.

    Egal ob Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ – jede Einheit ist verpflichtet, ein angemessenes IT-Sicherheitsniveau nachzuweisen. Auch externe IT-Dienstleister müssen nachweislich nach denselben Sicherheitsstandards arbeiten.

  • Was passiert, wenn meine Praxis die Richtlinie nicht umsetzt?

    Offiziell droht derzeit keine „Honorarkürzung“.

    Aber: Bei Datenschutzvorfällen oder technischen Ausfällen prüft die Aufsichtsbehörde, ob die Richtlinie umgesetzt wurde.

    Fehlen Nachweise, drohen Bußgelder nach DSGVO (bis 4 % des Jahresumsatzes), Haftungsansprüche und im schlimmsten Fall ein vorübergehender Praxisstillstand.

    Auch Versicherungen können Leistungen verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

    Kurz gesagt: Nicht-Umsetzen ist deutlich teurer als jede präventive Maßnahme.

  • Was sind die häufigsten Lücken in Arztpraxen?

    • Kein dokumentiertes Patch-Management
    • Fehlende oder veraltete Sicherheitsrichtlinien
    • Keine regelmäßige Datensicherung / keine Wiederherstellungstests
    • Unzureichende Zugriffskontrollen oder veraltete Benutzerkonten
    • Mitarbeiter ohne Awareness-Schulung
    • Offene E-Mail-Kommunikation ohne Verschlüsselung
    • Fehlende Nachweise über IT-Dienstleister (AV-Verträge)

    Diese Punkte sind genau die, die Prüfer und Versicherer zuerst ansprechen – und sie lassen sich mit uns rasch schließen.

  • Wie prüft die KBV bzw. wer kontrolliert die Einhaltung?

    Die KBV selbst überwacht nicht aktiv jede Praxis, aber sie kann bei auffälligen IT-Vorfällen oder Datenschutzverletzungen Unterlagen anfordern.

    Zudem kontrollieren Datenschutzbehörden, Berufsgenossenschaften und Versicherer zunehmend, ob die KBV-Richtlinie eingehalten wird.

    Wer keine Dokumentation vorlegen kann, steht bei einer Prüfung sofort im Risiko.

  • Wie hilft DatenWächter bei der Umsetzung

    Wir bieten ein komplettes Praxis-Sicherheitskonzept:


    • Schnellcheck & Gap-Analyse – wir prüfen Ihren Status gegenüber der Richtlinie.
    • Umsetzungsplan & Maßnahmenpaket – wir schließen die Lücken mit klaren Prioritäten.
    • Mitarbeiterschulung & Awareness-Kampagne – Pflichtbestandteil der Richtlinie.
    • Nachweis- und Dokumentationspaket – audit-fähig für Aufsichtsbehörden und Versicherer.
    • Regelmäßige Updates & Betreuung – damit Sie dauerhaft compliant bleiben.

    So sparen Sie Zeit, Kosten und Nerven – während wir Ihr Haftungsrisiko minimieren.

  • Was ist, wenn meine Praxis von einem Cyberangriff betroffen ist?

    Dann kommt es auf Sekunden an:


    Haben Sie Backups, Notfallplan und Meldeverfahren vorbereitet?


    Können Sie nachweisen, dass Sie alle Pflichtmaßnahmen umgesetzt haben?

    Wenn ja, reduziert das Ihr Haftungsrisiko drastisch – und die Praxis kann schnell weiterarbeiten.

    Ohne Vorbereitung droht hingegen Stillstand, Datenverlust und Regress.

    Wir erstellen mit Ihnen ein individuelles Notfallkonzept und übernehmen im Ernstfall auch die Koordination der Meldung an KV, Datenschutzbehörde und ggf. Gematik.

Unsere Expertise - Ihre Vorteile

Einhaltung der Richtlinien

Rechtliche Rahmenbedingungen erfüllen, Zeit sparen und finanzielle Schäden vermeiden. Wir begleiten Sie.

Effizienz

Planbare Kosten durch Festpreispakete, welche auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind.

Umfassende Unterstützung

Als KBV zertifizierter IT-Dienstleister unterstützen wir Sie bei der Konzepterstellung und Umsetzung der Anforderungen nach §75b SGB V.

Haben Sie noch weitere Fragen zur Datenschutz und IT-Sicherheit in Arztpraxen?

Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenfreies und unverbindliches Erstberatungsgespräch:
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